„Neuverpachtung der gemeindlichen Flächen“ 


Neuverpachtung der gemeindlichen Flächen ab dem 01.10.2025 - „Stille Verpachtung“

Die Gemeinde Mönchsdeggingen beabsichtigt die gemeindlichen Wiesen, Äcker und Weideflächen ab dem 01.10.2025 neu zu verpachten. Der Gemeinderat hat in der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.05.2025 beschlossen, eine „Stille Verpachtung“ mit „Freihändiger Vergabe“ durchzuführen. In der Sitzung vom 20.05.2025 wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht. Der Gemeinde ist es wichtig, dass die Flächen weiterhin gut und zuverlässig bewirtschaftet werden. Daher hat der Gemeinderat für die Vergabe folgende Vergabekriterien festgelegt: Preisgebot, Wirtschaftlichkeit, persönliche Zuverlässigkeit und Referenzen. Ein Mindestgebot pro Pachtfläche wurde ebenfalls festgelegt. Die Pachtdauer für Wiesen und Äcker wurde für 6 Jahre, die für Weideflächen für 2 Jahre beschlossen.

Im Eingangsbereich des Rathauses hängen die zur Verpachtung angebotenen Grundstücke je Ortsteil auf einer Schautafel aus. Über die Homepage der Gemeinde Mönchsdeggingen sind die Flächen ebenfalls einsehbar. Zusätzlich können im Rathaus und in der VG Ries die Unterlagen (einzelne Grundstücks-Steckbriefe) eingesehen und bei einem Pachtinteresse angefordert bzw. abgeholt werden.

  • Wir bitten alle Interessenten zwingend um Abgabe eines schriftlichen Pachtgebots
  • Die Abgabe kann persönlich, per Post, Fax oder per E-Mail erfolgen – nutzen Sie hierzu bitte die untenstehenden Kontaktmöglichkeiten
  • Abgabeschluss für Pachtgebote ist der 24.06.2025 um 11 Uhr

 

  • Gemeinde Mönchsdeggingen, Albstraße 30, 86751 Mönchsdeggingen; Fax: 09088/427; Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder
  • Verwaltungsgemeinschaft Ries, z.Hd. Frau Rau, Beuthener Straße 6, 86720 Nördlingen; Fax: 09081/2594318; Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die Flächen in der Gemarkung Merzingen wurden nicht in die „Stille Verpachtung“ aufgenommen. Hierzu erfolgt, im Rahmen der Bürgerversammlung im Herbst, noch eine Information.

An dieser Stelle bitten wir bereits um Verständnis, dass verspätet abgegebene Gebote nicht berücksichtigt werden können.

 


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