Breitbandausbau BayGibitR

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

BayGibitR - Breitband Förderverfahren


Die Kommune Mönchsdeggingen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

 

Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Gemeinde bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) „Bestätigung zum Kooperationsvertrag".

 

Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid

Die Gemeinde Mönchsdeggingen hat am 23.10.2023 den Zuwendungsbescheid durch die Regierung von Schwaben übersandt bekommen.

Förderschritt 5 - Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der Gemeinde Mönchsdeggingen bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR). Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung

 

Förderschritt 4 – BayGibitR, interkommunales EU-weites Auswahlverfahren Möttingen, Mönchsdeggingen, Bekanntmachung

Die Kommunen führen zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies zweistufiges EU-weites Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch. Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Es handelt sich um ein interkommunales Projekt, folgende Gemeinde/en ist/sind beteiligt: Möttingen, Mönchsdeggingen

Nähere Informationen zum interkommunalen Auswahlverfahren erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Möttingen, welche als federführende Gemeinde tätig ist.
https://www.moettingen.de/in-moettingen-zuhause/wirtschaft-und-bauen/breitband

Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis

Die Gemeinde Mönchsdeggingen hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnisse Markterkundung 

Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung


Die Kommune Mönchsdeggingen veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 24.02.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.
Dokumente:
Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF) 

Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme


Gemäß der BayGibitR hat die Kommune Mönchsdeggingen für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte veröffentlicht.

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF) (Anhang)

Bei Verwendung von mehr als 30 % an Adressen bei der Ausschreibung erfolgt die Zusendung der Adressliste an den Betreiber erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung.

Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF) (Anhang)
Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF) (Anhang)

Hinweise – Breitbandzentrum Amberg:

f) Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten
Die AL enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer, sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.
• Soweit mehr als 30 % der Adressen einer Gemeinde in der AL enthalten sind, darf die AL nicht ohne weiteren Zugangsschutz veröffentlicht werden. Die Nutzungsbedingungen sind von den Auftragnehmern (z.B. Netzbetreiber) durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Beide Dokumente können auf der Internetseite des Breitbandzentrums (www.schnelles-internet.bayern.de) heruntergeladen werden und sind mit Bekanntmachung der Markterkundung (Modul 2) sowie mit Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Modul 4) auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen.
• Textvorschlag zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde:
• „Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung
• bereitgestellt.“
• Beinhaltet die AL weniger als 30 % der Adressen einer Gemeinde, so kann die Adressliste mit Bekanntmachung der Markterkundung bzw. des Auswahlverfahrens zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Verpflichtungserklärung auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden.